AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Goldauszeit

Vertragsbedingungen

1.1 Alle Leistungen von der Firma Goldauszeit erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Abschluss einer Buchung zwischen dem Mieter und der mobilen Fasssauna / Badefass, vertreten durch Goldauszeit hat der Mieter die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.

1.2 Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird damit ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen und Absprachen werden nur dann Vertragsbestandteile, wenn sie schriftlich festgehalten und durch Unterschrift bestätigt wurden.

1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern, soweit die Geltung nicht gesondert auf Unternehmer beschränkt ist.

2. Angebot, Preis, Stornierung

2.1 Der Mietvertrag kommt erst mit der Bestätigung des Auftrags durch die Firma Goldauszeit zustande.

2.2 Für den Umfang des Mietvertrages ist die schriftliche Bestätigung der Firma Goldauszeit massgeblich. Soweit nicht anders angegeben, gelten die Preise inklusive der Anlieferung und Abholung (bis 30 km inklusive). Ab dem 31 km wird eine Pauschale von 2 Euro pro gefahrenen Kilometer zusätzlich berechnet.

2.3 Der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt und muss vor Antritt bezahlt werden.

2.4 Der Preis für die mobile Fasssauna für bis zu 6 Personen pro Tag beträgt: 111 EUR. Ein Wochenende 333 Euro.
Die Preise verstehen sich als Bruttopreise inkl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.5 Eine Stornierung des Auftrags ist nur im Einvernehmen mit dem Mieter und Vermieter möglich. Es werden folgende Preise berechnet: – Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 25 % des Auftragswertes – 7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes – 2 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes – Weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes

3. Leistungen, Mindestdauer, Gewährleistung

3.1 Die Leistungen umfassen die Anlieferung und Abholung, sowie die Vermietung der mit Holz befeuerten mobilen Fasssauna / Badefass.
Mitgeliefert werden: Fasssauna auf Anhänger, Aufgusseimer, Kelle, Aufgussmittel, Feuerlöscher, Musikbox.
Badefass auf Anhänger, Brennmaterial, Thermometer, Zuwasser- und Abwasserschlauch, Musikbox.

3.2 Die mobile Fasssauna / Badefass und das Zubehör sind durch den Mieter sofort bei Übergabe auf Mängel zu überprüfen. Eventuelle Mängel sind im Übergabeprotokoll aufzulisten und festzuhalten. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ebenfalls nicht bei Verschleiß.

3.3 Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand der Fasssauna / Badefass, die Anzahl der Gegenstände sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.4 Die mobile Fasssauna / Badefass wird im Regelfall ca. 16 Uhr bis 18 Uhr angeliefert. Die Abholung erfolgt im Regelfall am Abholtag ca. 09 bis 10 Uhr. Andere Mietzeiträume bedürfen gesonderter Absprache.

3.5 Die Fasssauna / Badefass darf nicht in brandgefährdeten Gebieten aufgestellt werden. (Gastanks, direkt unter Bäumen etc.)

3.6 Die Fasssauna / Badefass darf nur auf festem Untergrund abgestellt werden.

3.7 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen werden nach Anlieferung durchgeführt.

3.8 Eine Vermietung an Dritte ist nicht gestattet. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.

3.9 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mieter Betriebsanweisungen nicht befolgt oder der Mieter oder unbefugte Dritte Änderungen vornehmen oder die mobile Fasssauna / Badefass nicht den Vorgaben entsprechend nutzen.

3.10 Bei Lieferung der mobilen Fasssauna / Badefass wird der Mieter von einem fachkundigen Personal eingewiesen.

4. Haftung

4.1 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der gesamten Mietdauer.

4.2 Der Mieter ist verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Fasssauna / Badefass während der Nutzung zu überwachen.

4.3 Die gesetzlichen Brandschutzmaßnahmen sind einzuhalten.

4.4 Die Fasssauna / Badefass dürfen nur auf dem Privatgelände oder auf zulässige Stellflächen (ggf. nach Einholung einer Genehmigung) abgestellt werden. Sollte die Sauna / der Badefass eigenständig auf einem nicht erlaubten Grundstück umgeparkt werden, sind das Bußgeld und die dadurch entstandenen Mehrkosten vom Mieter selbst getragen werden.

4.5 Die Benutzung des Mietobjekts erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für gesundheitliche Schäden wird nicht übernommen.

4.6 Außer im Falle einer Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise haftet der Vermieter nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

5. Nutzungsregeln

5.1 Haben Sie Bedenken oder gesundheitliche Vorerkrankungen sollte zuvor ein Arzt befragen.

5.2 Während der Nutzung gelten für den Mieter und alle weiteren Personen der Sauna die allgemeinen Saunaregeln. Diese werden zusätzlich vor Ort ausgehändigt.

5.3 In der Sauna besteht Handtuchpflicht. Nutzen Sie die Handtücher, sodass kein Schweiß auf das Holz gelangt. (Bank und Rückenlehne)

5.4 Es ist untersagt, in der mobilen Sauna / Badefass zu rauchen, zu trinken und zu essen. Generell wird beim saunieren von Alkohol abgeraten.

5.5 Es dürfen keine Flüssigkeiten (Öle, Getränke, Körperflüssigkeiten usw.) auf die Bänke und in dem Innenraum gelangen.

5.6 Das Aufgusswasser ausschließlich auf die heißen Steine gießen. (Pro Aufguss max. 2 bis 3 Kellen des Aufguss-Wassergemisches – auf ein Liter Wasser 3-5 Kappen Aufgussmittel)

5.7 Es dürfen nur die von Goldauszeit gestellten Aufgussmittel verwendet werden.

5.8 Die Innentemperatur der Sauna darf 110 Grad nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung muss die Tür geöffnet und für ausreichend Abkühlung gesorgt werden.

5.9 Die Wassertemperatur des Badefass sollte 45 Grad nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung muss das Badefass verlassen werden.

5.10 Der Holzofen der Fasssauna / Badefass darf ausschließlich nur mit dem mitgelieferten Brennmaterial geheizt werden

5.11 Die mobile Fasssauna / Badefass muss während des gesamten Betriebs ständig beaufsichtigt werden.

5.12 Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Erfüllungsort für die Zahlung des Entgelts ist Senftenberg. Senftenberg ist ausschließlicher Gerichtsstand.

6.2 Verträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

6.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist durch eine entsprechende Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.

 

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